Sicher Arbeiten mit der SiKon GmbH

Sicher wollen Sie in Ihrem Unternehmen Unfälle und Berufserkrankungen möglichst vermeiden. Der gute Wille allein reicht jedoch meist nicht aus. In einem sicheren Betrieb ist vor allem die Organisation der Arbeitssicherheit das A und O. Um dem Unternehmer hier einen kompetenten Ansprechpartner und Berater zur Seite zu stellen, fordert ihn der Gesetzgeber im § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) auf, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. einen Sicherheitsingenieur) zu bestellen. Hierzu legt die Berufsgenossenschaft in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl und der sogenannten Gefährdungsklasse Einsatzzeiten für den Sicherheitsingenieur fest.

 

Gerne schließen wir mit Ihnen einen Beratungsvertrag ab, um die geforderte Einsatzzeit zu erbringen. Hier soll jedoch nicht nur der geforderte Formalismus erfüllt werden, vielmehr möchten wir Ihnen als erfahrene und kompetente Berater zur Seite stehen und Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagement unterstützen. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Erstellung des Gefahrstoffkataster
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung Ihrer Vorgesetzten bei der Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellung einer Maßnahmenverfolgung
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze inkl. Begehungsbericht
  • Moderation der ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Unfallanalysen und Unfallstatistik